AGB

§ 1 Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die “Allgemeinen Vertragsbedingungen”) gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung von Softwareprogrammen (die “Software”), die von der Dokedu UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Dokedu genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst über das Medium Internet bereitgestellt werden.

Gegenstand des Vertrages sind:

§ 2 Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.

Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn Dokedu diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB der Dokedu UG (haftungsbeschränkt).

§ 3 Nutzungsbedingungen

3.1 Rechte des Kunden an der Software

Dokedu räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation im Rahmen ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von Dokedu genutzten Rechenzentrums zum Internet. Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu “reverse engineeren”, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen. Der Kunde erkennt hiermit Dokedu als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. Dokedu’s Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von Dokedu dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist. Der Kunde erkennt hiermit Dokedu’s Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

3.2 Rechte des Kunden an den Daten

Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern des Rechenzentrums gespeichert. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von Dokedu jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht von Dokedu besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

3.3 Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist Dokedu berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. Dokedu behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

3.4 Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung des SaaS-Dienstes beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Beträge werden von den zuletzt hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten eingezogen. Dokedu ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.

§ 4 Wartungsbedingungen und Service Level

4.1 Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

Dokedu behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von Dokedu an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen. Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt Dokedu dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

4.2 Systembetrieb

Dokedu stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server, regelmäßige Backups, Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking, breitbandige Internetanbindung. Dokedu führt tägliche Backups der Datenbestände durch. Über eine Wiederherstellungsprozedur kann Dokedu die Rücksicherung der Kundendaten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden durchführen.

4.3 Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 99% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die Dokedu als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch Dokedu zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

4.4 Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

§ 5 Gewährleistung

Es ist nach dem Stand der Technik nicht möglich, Fehler in Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. Dokedu gewährleistet jedoch, dass die unter dokedu.org genannte Software grundsätzlich einsetzbar ist. Die Verjährungsfrist beträgt ein Jahr.

Fehler in der Software und der zugehörigen Dokumentation werden innerhalb angemessener Frist unentgeltlich von Dokedu beseitigt. Voraussetzung für diesen Fehlerbeseitigungsanspruch ist, dass der Fehler reproduzierbar ist. Dokedu kann zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht nach eigener Wahl entweder nachbessern oder Ersatz liefern. Insbesondere kann Dokedu zur Erfüllung der Gewährleistungspflicht dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung stellen. Einer Fehlerbeseitigung steht es gleich, wenn Dokedu eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.

Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn die Software nicht vertragsgemäß eingesetzt wird. Des Weiteren sind die Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Kunde Änderungen oder Erweiterungen an der im Vertrag genannten Software durchführt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Fehler nicht in kausalem Zusammenhang mit den Änderungen oder Erweiterungen stehen.

Wird ein wesentlicher Programmfehler nicht entsprechend den genannten Bedingungen von Dokedu behoben, kann der Kunde die Minderung der monatlichen SaaS-Gebühr verlangen. Das gleiche Recht hat Dokedu, wenn die Herstellung der Fehlerkorrektur mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist. Wenn sich im Laufe der Fehlerbeseitigung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann Dokedu eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

Dokedu gewährleistet nicht die Erfüllung der individuellen Anforderungen des Kunden durch die im Vertrag genannte Software. Dies gilt insbesondere für die Nichterreichung des angestrebten wirtschaftlichen Erfolges. Gewährleistungsansprüche gegen Dokedu stehen lediglich dem unmittelbaren Kunden zu und können nicht abgetreten werden.

§ 6 Haftungsbeschränkung

Dokedu haftet unter den Vereinbarungen uneingeschränkt für Schäden aufgrund einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Dokedu oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für Störungen auf Telekommunikationsverbindungen, für Störungen auf Leitungswegen innerhalb des Internets, bei höherer Gewalt, bei Verschulden Dritter oder des Kunden selbst wird von Dokedu keine Haftung übernommen. Für Schäden, die entstehen, wenn der Kunde Passwörter oder Benutzerkennungen an Nichtberechtigte weitergibt, übernimmt Dokedu keine Haftung.

§ 7 Vergütung

Für die SaaS-Leistungen wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche oder jährliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

§ 8 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen per Lastschrift oder Kreditkarte. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Dokedu mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von Dokedu schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

§ 9 Vertraulichkeit, Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die im Rahmen des Vertragsgegenstandes gewonnenen Erkenntnisse - insbesondere technische oder wirtschaftliche Daten sowie sonstige Kenntnisse - geheimzuhalten und sie ausschließlich für die Zwecke des Gegenstands des Vertrages zu verwenden.

Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen. Im Falle von Supportunterstützung bei Problemen des Kunden kann es notwendig werden auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder per Datenbankanalyse. Dieser Zugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt.

Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden Dokedu und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

Dokedu weist den Kunden gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.

§ 10 Änderungen der Vereinbarungen

Gelegentlich kann Dokedu aus legitimen Gründen Änderungen an den Verträgen vornehmen, z. B. um bestehende Merkmale oder Funktionen zu verbessern oder neue Merkmale oder Funktionen zu den Diensten hinzuzufügen, um wissenschaftliche und technische Fortschritte umzusetzen oder um angemessene technische Anpassungen vorzunehmen, um die Funktionalität oder Sicherheit der Dienste zu gewährleisten, sowie aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen.

Wenn Dokedu Änderungen an den Vereinbarungen vornimmt, die sich auf das laufende Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Dokedu auswirken können, wird Dokedu den Kunden unter den gegebenen Umständen in angemessener Weise im Voraus benachrichtigen, z. B. durch einen gut sichtbaren Hinweis, durch Zusendung einer E-Mail an den Kunden oder durch Einholung der Zustimmung des Kunden innerhalb der Dienste.

Diese Mitteilung enthält Informationen über die vorgeschlagenen Änderungen und die Rechte des Kunden, diese Änderungen abzulehnen, sowie darüber, wohin der Kunde die Ablehnung senden muss und welche Folgen es hat, wenn der Kunde die Ablehnung nicht vornimmt.

Dokedu bittet um eine positive Bestätigung der Änderungen innerhalb von 30 Tagen, andernfalls ist Dokedu gezwungen, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Bei der Anwendung dieses Verfahrens wird Dokedu keine Änderungen vornehmen, die das vertragliche Gleichgewicht zwischen den Leistungen und der vom Kunden erbrachten Gegenleistung wesentlich beeinflussen.

Wenn der Kunde die Dienste unter der neuen Version der Verträge nicht weiter nutzen möchten, kann er kündigen, indem der Kunde sich mit Dokedu in Verbindung setzt.

§ 11 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten am nächsten kommt. Gleiches gilt, wenn sich eine Vertragslücke herausstellen sollte.